ZIELE & AUFGABEN

Zweck der Werner Gassner Stiftung ist die Förderung

  • der Kinder- und Jugendhilfe - vorzugsweise im Nahbereich.
  • der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Hilfe für Studenten, sowie
  • von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind.

 


Folgende Maßnahmen möchten wir in der Werner Gassner-Stiftung verwirklichen:

  • Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, bevorzugt  von Waisenkindern, durch gezielte Einzelfallhilfen (z.B. Übernahme der Kosten für den Mittagstisch in der Schule, Finanzierung von notwendigen orthopädischen Hilfsmitteln, Unterstützung der Eltern zum Erhalt einer Wohnung, Verteilung von Weihnachtsgeschenken)  und durch Hilfen an Organisationen im Sinn des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung, die sich um diese Kinder und Jugendlichen kümmern; hierzu zählen vor allem Kinderdörfer, Kindergärten, Jugendcamps, Schulen sowie  sonstige Aus- und Fortbildungseinrichtungen.

  • Durchführung und Förderung von Fortbildungsveranstaltungen zu staatsbürgerlichen und allgemeinbildenden Themen (z.B. zum Prinzip der Nachhaltigkeit, zur Notwendigkeit eines Weltethos).

  • Gewährung von Stipendien und Zuschüssen für bedürftige Studenten im sozialen Nahbereich des Stifters.

  • Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Einzelfall (z.B. finanzielle Überbrückungshilfen, Übernahme von Therapie- und Rehabilitationskosten, Beschaffung notwendiger Hilfsmittel) und durch Unterstützung von Einrichtungen der Behindertenhilfe im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung.

 

Die Stiftung erfüllt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke

im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“  der Abgabenordnung.

 

Hier finden Sie die Stiftungssatzung zum Downloaden:


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