- Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, bevorzugt von Waisenkindern, durch gezielte Einzelfallhilfen (z.B. Übernahme der Kosten für den Mittagstisch in
der Schule, Finanzierung von notwendigen orthopädischen Hilfsmitteln, Unterstützung der Eltern zum Erhalt einer Wohnung, Verteilung von Weihnachtsgeschenken) und durch Hilfen an
Organisationen im Sinn des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung, die sich um diese Kinder und Jugendlichen kümmern; hierzu zählen vor allem Kinderdörfer, Kindergärten, Jugendcamps, Schulen sowie
sonstige Aus- und Fortbildungseinrichtungen.
- Durchführung und Förderung von Fortbildungsveranstaltungen zu staatsbürgerlichen und allgemeinbildenden Themen (z.B. zum Prinzip der Nachhaltigkeit, zur
Notwendigkeit eines Weltethos).
- Gewährung von Stipendien und Zuschüssen für bedürftige Studenten im sozialen Nahbereich des Stifters.
- Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Einzelfall (z.B. finanzielle Überbrückungshilfen, Übernahme von Therapie- und Rehabilitationskosten, Beschaffung
notwendiger Hilfsmittel) und durch Unterstützung von Einrichtungen der Behindertenhilfe im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung.
Die Stiftung erfüllt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke
im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.